Ausländer in der Geldwäsche-Falle ASUNCIÓN
Wieder einmal gab es eine Gesetzes-Änderung, die in der paraguayischen Presse nicht bekannt gemacht wurde, weil es für Paraguayer keine Meldung wert ist.
Für alle Ausländer, die in Paraguay leben und ihre Bezüge wie Rente oder Pension aus dem Ausland beziehen, kann die rigerose Durchführung des neuen Gesetzes zur bösen Überraschung werden.
Denn ab sofort muss nachgewiesen werden, dass die Zahlungen, die aus dem Ausland eingehen, legal sind.
Das bedeutet auch, dass die Bank verpflichtet ist, die Überweisung wieder zurück gehen zu lassen, wenn dieser Nachweis nach Eingang des Geldes nicht innerhalb von drei Tagen vorgelegt wird.
Dazu benötigt wird nach Auskunft der Banco Continental eine mit Siegel versehene Mitteilung der Rente, die von der paraguayischen Botschaft in Berlin jeden Monat aufs Neue legalisiert werden muss. Dann muss die legalisierte Version in Paraguay übersetzt und der Bank zugeleitet werden. Wer es komfortabler möchte, kann versuchen ein Schreiben vom Rententräger zu bekommen, dass die Rentenzahlung monatlich bis zum Lebensende erfolgt. Ebenfalls von der paraguayischen Botschaft in Berlin legalisiert und hier übersetzt. Dann verzichtet die Bank auf die monatliche Leglaisierung durch die paraguayische Botschaft in Berlin, was ohnehin schon wegen der hohen anfallenden Kosten unmöglich monatlich zu bewerkstelligen ist.
Soweit also die Vorstellungen der Banken, wie sie zur Zeit Vorschrift sind.
Im Rahmen unserer Recherchen stellte sich allerdings ein etwas anderes Bild dar, das auch praktikabel ist:
Man muss mit dem aktuellen Einkommensnachweis zur Botschaft seines Heimatlandes nach Asunción fahren. Dort erhält man ein Zertifikat in spanischer Sprache, in dem bestätigt wird, dass die Zahlungen legal sind und regelmäßig monatlich erfolgen.
Mit diesem Zertifikat, das übrigens bei der Deutschen Botschaft in Asunción (zur Zeit) kostenlos ausgestellt wird, geht man zu seiner Bank und dort wird es zu den Akten genommen. Von diesem Zeitpunkt an werden die monatlichen Bezüge wieder angenommen und dem Konto gutgeschrieben.
Anders ist es allerdings, wenn man seine Einkünfte aus anderen Quellen bezieht. Grundsätzlich muss ein Finanzamt des Heimatlandes bestätigen, dass die Zahlung legal ist. Mit diesem Schreiben kann man dann ebenfalls zu seiner Botschaft in Asunción gehen, um ein entsprechendes Zertifikat in spanischer Sprache zu erhalten.
Ob es funktioniert, wenn man jeden Monat erneut dort auftaucht, darf jedoch bezweifelt werden.
An dieser Stelle möchten wir noch erwähnen, dass - entgegen mancher Gerüchte - in der Deuschen Botschaft professionell gearbeitet wurde. Es wurde freundlich und kompetent geholfen.
Quelle:
http://tinyurl.com/hc6d6my